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Das deutsche Rechtssystem wird unterteilt in Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht. Das Zivilrecht wird auch als Privatrecht bezeichnet. Unter das Zivilrecht fallen Bereiche wie das Personenrecht, das Familienrecht, das Erbrecht, das Sachenrecht und das Schuldrecht, in dem verschiedene Vertragstypen und allgemeine Regelungen zu Verträgen enthalten sind.
In den verschiedenen Bereichen des Zivilrechts werden also Fälle behandelt, wie etwa ein Erbe, welches angetreten werden oder ausgeschlagen werden kann oder aber eine Scheidung und die Frage nach Unterhalt sowie Aufenthalt der Kinder. Das Eherecht allgemein, das Jugendrecht und das Scheidungsrecht gehören unter den Bereichen des Zivilrechts zum Familienrecht. Beim Sachenrecht sind Gegenstände des Vermögens betroffen, so etwa bewegliche Gegenstände oder aber Vermögen in Form von Grundstücken. Oft geht es auch um die Besitzverhältnisse, wobei Besitz (tatsächliche Sachherrschaft) und Eigentum unterschieden werden. Auch Fragen des Mietrechts sind zentraler Bereich des Zivilrechts. Daneben gibt es als Unterkategorie des Zivilrechts noch Sonderprivatrecht, das wiederum in Handelsrecht, Arbeitsrecht und sonstige Rechtsgebiete gegliedert wird. Auf internationaler Ebene kennt das Zivilrecht auch das Internationale Privatrecht, welches die Beziehungen zwischen natürlichen oder juristischen Personen aus zwei oder mehreren Ländern regelt. Schließlich ist auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Grundform vieler Gesellschaftstypen im BGB und damit zivilrechtlich geregelt.