Das Dezernat „Versicherungsrecht“ wird in unserer Kanzlei betreut von Rechtsanwalt Christian Ascherfeld. Gerne steht Ihnen Herr Ascherfeld bei Fragen und Streitigkeiten zu diesem Thema zur Seite. Bei Beratungsbedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin oder schreiben Sie uns eine Nachricht
Das Versicherungsrecht wurde durch Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes vom 23.11.2007 zum 01.01.2008 grundlegend verändert. Dies gilt nicht nur für die Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige, sondern auch für die Vorschriften der Schadensversicherung, Sachversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Transportversicherung, Gebäudefeuerversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung sowie Krankenversicherung.
Jeder Bundesbürger hat im Schnitt mehr als zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Zu diesen zählen neben vielen anderen Reise-, Diebstahl-, Kasko- sowie Haftpflichtversicherungen und private Krankenversicherungen.
Sobald der Versicherungsfall eintritt, gibt es nicht selten Streit zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung.
Das Versicherungsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:
1. Allgemeines zur Versicherung:
- allgemeines Versicherungsrecht
- privates Versicherungsmanagement
- Vorgehen bei Abschluss eines Versicherungsvertrages
- Vorgehen im Schadensfall
- Vorgehen bei der Kündigung eines Versicherungsvertrages
- Doppelversicherungen/Versicherungsrisiken
2. Kranken-/Unfallversicherung:
- private Krankenversicherung
- Krankenzusatzversicherungen wie z.B. Krankenhaustagegeldversicherung, Krankentagegeldversicherung, Auslandskrankenversicherung
- private Unfallversicherung
3. Haftpflichtversicherung:
- Privathaftpflicht
- Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
- sonstige Haftpflichtversicherungen wie z.B. Tier-und Bootshaftpflicht
4. Kfz-Versicherungen:
- Kfz-Haftpflicht
- Kaskoversicherung
- Insassen- Unfallversicherung
- Schutzbriefe
- Verkehrsrechtsschutz
5. Reiseversicherungen:
- Reisegepäckversicherungen
- Reiserücktrittsversicherungen
- Sofort-Hilfe Versicherung sowie weitere Reiseversicherungen
6. Berufsunfähigkeitsversicherung
7. Rechtsschutzversicherung
8. Lebensversicherung
Als Versicherungsnehmer obliegt es Ihnen, den Eintritt eines Schadensfalles nachzuweisen. In diesem Zusammenhang sind verschiedenste Obliegenheiten zu beachten bei deren Verletzung der Versicherungsschutz ggf. versagt werden kann.
Beachten Sie insbesondere, dass Sie bei Angaben zum Schadenhergang und zur Schadenshöhe zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet sind. Bei vorsätzlich falschen Angaben ist der Versicherer ansonsten von der Pflicht, die Versicherungsleistung zu erbringen, befreit.