Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Streitigkeiten zu diesem Thema zur Seite. Bei Beratungsbedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin oder schreiben Sie uns eine Nachricht
Als Transportrecht werden die Rechtsgebiete bezeichnet, die sich direkt oder indirekt mit der Beförderung von sachlichen Gütern beschäftigen. Das Transportrecht gilt grundsätzlich für alle Verkehrsmittel, die bei der Beförderung von Gütern üblicherweise zum Einsatz kommen können, also Straßen-, Schienen-, Luft- oder Seefahrzeuge. Neben dem nationalen Transportrecht, welches jeder Staat individuell regeln kann, gilt beim grenzüberschreitenden Güterverkehr das internationale Transportrecht.
Gegenstand des Transportrechts sind damit insbesondere:
- Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen,
- Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transports zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft,
- Recht des multimodalen Transports,
- Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften,
- Transportversicherungsrecht,
- Lagerrecht,
- Internationales Privatrecht,
- Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern,
- Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.
Beim internationalen Transportrecht spielt die Art der Beförderung eine wesentliche Rolle. Auf Transporte mit Straßen- oder Schienenfahrzeugen sind internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen bzw. Schienen anzuwenden, während für Flugtransporte das “Montrealer Abkommen“ gilt und für den Seetransport die “Haager Regeln“ verbindlich sind. Davon abweichende Bestimmungen können Sondertransporte wie z.B. Umzüge oder Gefahrguttransporte, sowie Transporte, die mit verschiedenen Verkehrsmitteln erfolgen, betreffen.
Entscheidend dafür, ob nationales oder internationales Transportrecht anzuwenden ist, sind der Start- und Zielort des Transports. Liegt beides innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so ist das nationale Transportrecht uneingeschränkt gültig. Beim internationalen Güterverkehr können neben dem internationalen Transportrecht auch noch gesonderte Zoll- oder Aus- bzw. Einfuhrbestimmungen zum Tragen kommen.