Lutz  Thiele

Lutz Thiele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sekretariat:  Fr. Annette Matthey
0461 – 14600 – 38
E-Mail:  lt@steinhusen-flensburg.de

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Streitigkeiten zu diesem Thema zur Seite. Bei Beratungsbedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin oder schreiben Sie uns eine Nachricht

Mit dem Begriff Jagdrecht werden zwei verschiedene Sachverhalte beschrieben: Zum einen umfasst der Begriff als objektives Recht alle Normen, die sich mit der Jagd beschäftigen. Zum anderen wird auch das subjektive Recht zum Jagen als Jagdrecht bezeichnet.

1.) Jagdbare Tiere: Sachen- und jagdrechtlicher Status

Wilde Tiere werden heute in den meisten Staaten sachenrechtlich als res nullius angesehen. Eine politischen Gründen geschuldete Ausnahme bildet seit 1990 das deutsche Recht: Nach § 90a BGB sind Tiere keine Sachen, sie sind aber auch keine Personen: Ihr juristischer Status ist nicht definiert, sie werden dennoch wie Sachen behandelt: Nach § 960 BGB sind sie „herrenlos“, ihr Status entspricht somit dem der res nullius.

Jagdrechtlich stellen sich vor allem zwei Fragen. Erstens: Wie werden wilde Tiere von den nicht-wilden abgegrenzt und welche von diesen sind jagdbar? Zweitens: Welchen Grad an Schutz genießen wilde Tiere? Frankreich, die Schweiz und Portugal teilen die Gesamtheit aller wilden Tiere in zwei Kategorien ein: solche, die zur Jagd freigegeben sind und solche, die geschützt sind. Der Schutzgrad variiert dabei jedoch je nach Tierart.

 

2.) Jagdrecht und Grundeigentum

Weltweit können im Große und Ganzen drei Systeme unterschieden werden: 1. Staaten, in denen das Jagdrecht fest an das Grundeigentum gekoppelt ist, 2. Staaten, in denen das Jagdrecht aus dem Grundeigentum fließt, jedoch nicht notwendigerweise das Jagdausübungsrecht nach sich zieht und 3. Staaten, in denen das Jagdrecht unabhängig vom Grundeigentum vom Staat vergeben wird.

 

3.) Staatliche Kontrolle der notwendigen Befähigung

In fast allen Staaten der Welt sind bestimmte amtliche Dokumente notwendig, um die Jagd ausüben zu dürfen. Viele Staaten erteilen diese Dokumente nur nach einer vorherigen Prüfung, teilweise auch einer obligatorischen Ausbildung. Dabei werden in einer theoretischen Prüfung systematische Kenntnisse des Jagdrechts und biologisches Wissen über Flora und Faune geprüft. Die Mehrzahl der Staaten verlangt zusätzlich eine praktische Ausbildung. Die amtliche Jagderlaubnis kann unbefristet, das heißt lebenslang gewährt werden (so beispielsweise in Deutschland, Frankreich und Norwegen) oder nach einer bestimmten Frist verfallen. Das Alter, in dem frühestens eine Jagderlaubnis beantragt werden kann, schwankt zwischen 15 und 18 Jahren. Daneben existieren auch Staaten, die die Jagderlaubnis an keine Befähigungsprüfung knüpfen.

4.) Jäger 

Einige der in der Kanzlei Steinhusen Thiele Christiansen tätigen Rechtsanwälte  bringen in das jagdrechtliche Dezernat auch ihre persönlichen Erfahrungen als Revierinhaber und Jagdpächter ein. Und beraten Sie professionell in allen Bereichen des Jagdrechts wie z.B.

  • Jagdschein, Waffenbesitzkarte oder Waffenschein
  • Waffenbesitzkarte
  • Waffenschein gegenüber Behörden, bei Ordnungswidrigkeiten und bei Strafverfahren.
  • Jagdunfall,
  • Wildschaden oder  Personenschaden

Sie finden bei uns kompetente Ansprechpartner für alle Bereiche:  Jagdrecht, Waffenrecht, Jagdpachtvertragsrecht, Forst- und Landwirtschaftsrecht, Naturschutzrecht, Waldrecht, Umweltrecht, Hygienerecht und Stiftungsrecht.

Der Bereich Jagdrecht umfasst alle mit der Jagdausübung und der Fischerei auftretenden Rechtsfragen und Probleme. Die in diesem Bereich tätigen Anwälte bieten eine Rechtsberatung in folgenden Teilbereichen an:

  • Jagdrecht, insbesondere Jagdausübungsrecht und daraus abgeleitete Ansprüche
  • Gestaltung und Überprüfung von Jagdpachtverträgen; Jagdpachtminderungen; Verhandlungen zwischen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften (inkl. Mediation)
  • Beratung und Vertretung (gerichtlich und außergerichtlich) von Jagdgenossenschaften wegen Störungen der Rechtsbeziehungen zu den Jagdpächtern
  • Mitwirkung bei Erarbeitung und Gestaltung von Abschussplänen bzw. Jagdbeschränkungen
  • Wild- und Jagdschadensangelegenheiten
  • Rechtsfragen rund um den Jagdschein und WBK (Erteilung, Verlängerung, Widerruf, Entziehung und Einziehung, etc.)
  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Jagdausübung
  • Haftungs-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldfragen
  • Waffenrechtliche Probleme
  • Baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Jagdausübung (z.B. Zulässigkeit der Errichtung von Jagdhütten im Außenbereich)
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit Hundezucht und -verkauf.

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Telefax 0461-14600-99

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