Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Streitigkeiten zu diesem Thema zur Seite. Bei Beratungsbedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin oder schreiben Sie uns eine Nachricht
Für das Fachgebiet „Schutzrechte“ (gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht) geht es uns insbesondere um die folgenden Bereiche:
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht,
- Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen,
- Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
- Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster
- Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,
- Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,
- Rundfunkrecht,
- Wettbewerbsrecht,
- Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts
- Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.
Der gewerbliche Rechtsschutz befasst sich in erster Linie mit dem Schutz von Unternehmen oder Firmen vor unlauterem Wettbewerb, Industriespionage oder sonstigen Verstößen, die in der Geschäftswelt vorkommen können. Darüber hinaus dient der gewerbliche Rechtsschutz aber auch der Wahrung von Interessen gegenüber Verbrauchern bzw. Kunden, z.B. vor Leistungserschleichung. Dem gewerblichen Rechtsschutz wird eine relativ enge Verwandtschaft zum Urheberrecht nachgesagt, was angesichts großer Ähnlichkeiten zwischen beiden Rechtsgebieten, die sich besonders auf den Schutz von Ideen und Patenten beziehen, sicherlich nicht ganz von der Hand zu weisen ist.
Durch den gewerblichen Rechtsschutz wird die Basis für eine funktionierende freie Marktwirtschaft gelegt. Die auf dem freien Markt agierenden Unternehmen und Firmen werden durch den gewerblichen Rechtsschutz einige Spielregeln an die Hand gegeben, die im Hinblick auf einen gesitteten Umgang miteinander unerlässlich erscheinen.